Personentransporte


Oft müssen Teilnehmer für pilzkundliche Exkursionen vom Besammlungsort in die ausgewählten Waldareale gefahren werden. Diese Fahrten erfolgen oft mit Privatautos von Vereinsmitgliedern und dabei müssen die gesetzlichen Bestimmungen beachtet werden.


Aus der Strassenverkehrsordnung:

  • Kinder und Jugendliche müssen im Fahrzeug sicher angeschnallt sein. Auf Plätzen mit Sicherheitsgurten muss für Kinder unter zwölf Jahren, die kleiner als 150 cm sind, eine geeignete Kinderrückhaltevorrichtung (z.B. Kindersitz) verwendet werden.

Es ist darum von Vorteil, wenn Kinder und Jugendliche durch ihre Eltern / ihre gesetzlichen Vertreter direkt an den Start einer Exkursion gebracht werden.


Insassenversicherung

Es wird empfohlen, als Halter eines Personenwagens eine Insassenversicherung abzuschliessen.