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Anwort 11


Was kann ich als Pilzsammler für den Pilzschutz tun?


Jeder Pilzsammler, jede Pilzsammlerin ist aufgerufen, Vorkommen von Rote-Liste-Arten zu melden.
Um die Vielfalt der einheimischen Pilzflora zu gewährleisten, sollen insbesondere die Standorte der Rote-Liste-Arten sorgfältig überwacht werden. Das Vorkommen soll insbesondere den lokalen Behörden (Forstdienste, Umweltberater, Baudepartement etc) mitgeteilt werden.
Pilzfunde von Rote-Liste-Arten sind zu melden an

auf Gemeindeebene an Forstdienste, Gemeindebehörden, Landbesitzer etc

der nationalen Pilzkartierung, welche gezielt nationale und kantonale Naturschutzbehörden informiert und berät



Macrolepiota heimii EN - stark gefährdet