|
Jeder Pilzsammler, jede Pilzsammlerin ist aufgerufen, Vorkommen von Rote-Liste-Arten zu melden. Um die Vielfalt der einheimischen Pilzflora zu gewährleisten, sollen insbesondere die Standorte der Rote-Liste-Arten sorgfältig überwacht werden. Das Vorkommen soll insbesondere den lokalen Behörden (Forstdienste, Umweltberater, Baudepartement etc) mitgeteilt werden. Pilzfunde von Rote-Liste-Arten sind zu melden an
|
|