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Es besteht kein direkter Zusammenhang zwischen den kantonalen oder teilweise kommunalen Sammelbeschränkungen (Schontage, Mengenbeschränkungen) und den Status einer Rote-Liste-Art. Rote-Liste-Arten unterstehen keinem direkten Sammelschutz. Sie dürfen weiterhin gesammelt und gegebenenfalls auch gegessen werden.
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