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Mit der Unterschrift in der Rio-Konvention hat sich die Schweiz verpflichtet, die Artenvielfalt auf ihrem Territorium zu erhalten. Dazu gehört die Kenntnis um die einheimische Artenvielfalt und damit auch der Pilze. Neben der eigentlichen Artenkenntnis braucht es zusätzlich Angaben zum Gefährdungsgrad jeder einzelnen Art. Nur so kann gegebenenfalls gehandelt werden. In der Schweiz ist auf nationaler Ebene das Bundesamt für Umwelt (BAFU) zuständig für den Artenschutz. Die Rote Liste wurde im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt erstellt.
- Mehr zur Konvention von Rio - Mehr zum Bundesamt für Umwelt
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