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Die Pilzschontage sind ausser Kraft zu setzen


Den Bericht anlässlich der Pressekonferenz vom 3.Oktober 2005 in Balsthal können Sie in der Rubrik Presse lesen.

Pilzschutzverordnungen in der Schweiz

30 Jahre WSL-Studien zeigen auf: Pilze pflücken fügt dem Pilzorganismus keinen Schaden zu

Weder die Artenvielfalt noch die Pilzmenge wird durch das Pflücken von Pilzen beeinträchtigt

Dschungel an kantonalen und gar regionalen Pilzschutzverordnungen verwirrt die Bevölkerung und führt zu Rechtsunsicherheit

Die föderalistischen Regelungen fördern den Pilztourismus



Fazit

Bestehende Schontage und Mengenbeschränkungen müssen in allen Gemeinden und Kantonen ausser Kraft gesetzt werden

Der Schutz einzelner, seltener und schonenswerter Pilze muss aufrecht erhalten und gefördert werden

In ausgewählten Naturschutzgebieten soll totales Pflückverbot für Pilze gelten

Künftige Schutzmassnahmen müssen eidgenössisch geregelt werden



Unbestritten bleibt:

Pilze erfüllen in der Natur wichtige Funktionen. Sie sind für den Wald schlicht lebenswichtig



Es steht deshalb ausser Diskussion, dass wir unseren Pilzen mit Respekt begenen und zur Natur Sorge tragen müssen!