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AG
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frei Organisiertes Sammeln verboten. Bewilligunspflicht für gewerbsmässiges Sammeln, mit Berücksichtigung des Gefährdungsgrades.
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AI
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Maximal 2 kg pro Person und Tag. Nur ausgewachsene Pilze sammeln. Schonend und von Hand pflücken. Organisiertes Sammeln verboten.
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AR
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Maximal 2 kg pro Person und Tag. Nur ausgewachsene Pilze sammeln. Schonend und von Hand pflücken. Organisiertes Sammeln verboten.
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BE
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Maximal 2 kg pro Person und Tag. Vom 1. - 7. jeden Monats totales Pflückverbot.
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BL
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frei Gemeinde Allschwil mit spezieller Beschränkung
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BS
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frei
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FR
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Maximal 2 kg pro Person und Tag. Erlaubt ist das Sammeln zwischen 7:00 - 19:00 Uhr. Vom 1. - 7. jeden Monats totales Pflückverbot. In Pilzreservaten besteht totales Pflückverbot. Mutwilliges Zerstören verboten.
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GE
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frei
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GL
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Maximal 2 kg pro Person und Tag. Vom 1. - 10. jeden Monats totales Pflückverbot. Organisiertes Sammeln verboten.
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GR
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Maximal 2 kg pro Person und Tag. Erlaubt ist das Sammeln zwischen 8:00 - 20:00 Uhr. Vom 1. - 10. jeden Monats totales Pflückverbot. Pilzschutzgebiete mit Pflückverbot sind gekennzeichnet. Organisiertes Sammeln verboten.
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JU
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Maximal 2 kg pro Person und Tag. Sorgfältiges Pflücken. Organisiertes Sammeln verboten.
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LU
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Maximal 2 kg pro Person und Tag, davon höchstens 1/2 kg Morcheln und Eierschwämme. Vom 1. - 7. jeden Monats totales Pflückverbot. Organisiertes und gewerbsmässiges Sammeln verboten. Nur ausgewachsene Pilze sammeln. Mutwilliges Zerstören verboten.
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NE
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frei
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NW
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Maximal 1 kg pro Person und Tag. Organisiertes Sammeln ist verboten.
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OW
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Maximal 2 kg pro Person und Tag, davon höchstens 1/2 Kg Morcheln. Vom 1. - 7. jeden Monats totales Pflückverbot. Pilzsammeln nur bei Tageslicht. Organisiertes und gewerbsmässiges Sammeln verboten. Verbot in Pilzschutzgebieten.
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SG
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Maximal 2 kg pro Person und Tag. Erlaubt ist das Sammeln zwischen 8:00 - 20:00 Uhr. Vom 1. - 10. jeden Monats totales Pflückverbot. Organisiertes Sammeln verboten. Gilt für die Gemeinden der Region Sarganserland-Walensee, Werdenberg, Toggenburg und Linthgebiete, übrige Gemeinden abweichende oder keine Bestimmungen.
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SH
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Für die Gemeinden Buchberg und Rüdlingen: Maximal 1 kg pro Person und Tag. Vom 1. - 10. jeden Monats totales Pflückverbot. Übriger Kanton frei.
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SO
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frei
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SZ
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Maximal 2 kg pro Person und Tag, davon höchstens 1 kg Morcheln. Schontage: Donnerstag, Freitag und Samstag. Organisiertes Sammeln verboten. Sammeln nur bei Tageslicht, nur dem Sammler bekannte Arten, nur von Hand.
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TG
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Maximal 1 kg pro Person und Tag. Grundsätzliches Verbot, höhere Pilze zu sammeln oder zu beschädigen, mit Ausnahme der zu Speisezwecken freigegebenen Pilzarten.
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TI
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Maximal 3 kg pro Person und Tag, zwischen 7:00 - 20:00 Uhr. Totales Pflückverbot vom 7. - 13. September. Gilt für Speisepilze, totaler Schutz für alle anderen Arten. Sorgfältig und nur von Hand pflücken.
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UR
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Maximal 3 kg pro Person und Tag, davon höchstens 1/2 kg Morcheln und 2 kg Eierschwämme. Organisiertes Sammeln und Sammeln unbekannter Arten verboten. Sammeln von Morcheln vor dem 1.4. verboten.
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VD
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Das Sammeln beschränkt sich auf eine dem Familienkonsum entsprechende Menge. Sammelverbot für seltene und bedrohte Arten. Liste publiziert unter: http://www.rsv-fic.vd.ch/453.11.1.html
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VS
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frei
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ZG
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frei
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ZH
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Maximal 1 kg pro Person und Tag. Vom 1. - 10. jeden Monats totales Pflückverbot. Mutwilliges Zerstören von Pilzen verboten. Der Hallimasch (Armillaria mellea) ist von den Schutzbestimmungen ausgeschlossen.
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