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Sammelbestimmung in der Schweiz


Die Sammelbestimmungen können im Downloadbereich heruntergeladen werden

In Natur- und Pflanzenschutzgebieten dürfen keine
Pilze gesammelt werden
 


AG   frei
Organisiertes Sammeln verboten. Bewilligunspflicht für gewerbsmässiges Sammeln, mit Berücksichtigung des Gefährdungsgrades.  
AI   Maximal 2 kg pro Person und Tag.
Nur ausgewachsene Pilze sammeln. Schonend und von Hand pflücken. Organisiertes Sammeln verboten.  
AR   Maximal 2 kg pro Person und Tag.
Nur ausgewachsene Pilze sammeln. Schonend und von Hand pflücken. Organisiertes Sammeln verboten.  
BE   Maximal 2 kg pro Person und Tag. Vom 1. - 7. jeden Monats totales Pflückverbot.  
BL   frei
Gemeinde Allschwil mit spezieller Beschränkung  
BS   frei  
FR   Maximal 2 kg pro Person und Tag. Erlaubt ist das Sammeln zwischen
7:00 - 19:00 Uhr. Vom 1. - 7. jeden Monats totales Pflückverbot. In Pilzreservaten besteht totales Pflückverbot. Mutwilliges Zerstören verboten.  
GE   frei  
GL   Maximal 2 kg pro Person und Tag. Vom 1. - 10. jeden Monats totales Pflückverbot.
Organisiertes Sammeln verboten.  
GR   Maximal 2 kg pro Person und Tag. Erlaubt ist das Sammeln zwischen
8:00 - 20:00 Uhr. Vom 1. - 10. jeden Monats totales Pflückverbot. Pilzschutzgebiete mit Pflückverbot sind gekennzeichnet. Organisiertes Sammeln verboten.  
JU   Maximal 2 kg pro Person und Tag. Sorgfältiges Pflücken. Organisiertes Sammeln verboten.  
LU   Maximal 2 kg pro Person und Tag, davon höchstens 1/2 kg Morcheln und Eierschwämme. Vom 1. - 7. jeden Monats totales Pflückverbot. Organisiertes und gewerbsmässiges Sammeln verboten. Nur ausgewachsene Pilze sammeln. Mutwilliges Zerstören verboten.  
NE   frei  
NW   Maximal 1 kg pro Person und Tag. Organisiertes Sammeln ist verboten.  
OW   Maximal 2 kg pro Person und Tag, davon höchstens 1/2 Kg Morcheln. Vom 1. - 7. jeden Monats totales Pflückverbot. Pilzsammeln nur bei Tageslicht. Organisiertes und gewerbsmässiges Sammeln verboten. Verbot in Pilzschutzgebieten.  
SG   Maximal 2 kg pro Person und Tag. Erlaubt ist das Sammeln zwischen 8:00 - 20:00 Uhr. Vom 1. - 10. jeden Monats totales Pflückverbot. Organisiertes Sammeln verboten. Gilt für die Gemeinden der Region Sarganserland-Walensee, Werdenberg, Toggenburg und Linthgebiete, übrige Gemeinden abweichende oder keine Bestimmungen.  
SH   Für die Gemeinden Buchberg und Rüdlingen: Maximal 1 kg pro Person und Tag. Vom 1. - 10. jeden Monats totales Pflückverbot. Übriger Kanton frei.  
SO   Maximal 2 kg pro Person und Tag. Vom 1. - 7. jeden Monats totales Pflückverbot. Organisiertes Sammeln verboten.  
SZ   Maximal 2 kg pro Person und Tag, davon höchstens 1 kg Morcheln. Schontage: Donnerstag, Freitag und Samstag. Organisiertes Sammeln verboten. Sammeln nur bei Tageslicht, nur dem Sammler bekannte Arten, nur von Hand.  
TG   Maximal 1 kg pro Person und Tag. Grundsätzliches Verbot, höhere Pilze zu sammeln oder zu beschädigen, mit Ausnahme der zu Speisezwecken freigegebenen Pilzarten.  
TI   Maximal 3 kg pro Person und Tag, zwischen 7:00 - 20:00 Uhr. Totales Pflückverbot vom 7. - 13. September. Gilt für Speisepilze, totaler Schutz für alle anderen Arten. Sorgfältig und nur von Hand pflücken.  
UR   Maximal 3 kg pro Person und Tag, davon höchstens 1/2 kg Morcheln und 2 kg Eierschwämme. Organisiertes Sammeln und Sammeln unbekannter Arten verboten. Sammeln von Morcheln vor dem 1.4. verboten. 
VD   Das Sammeln beschränkt sich auf eine dem Familienkonsum entsprechende Menge. Sammelverbot für seltene und bedrohte Arten. Liste publiziert unter:
http://www.rsv-fic.vd.ch/453.11.1.html  
VS   frei  
ZG   frei  
ZH   Maximal 1 kg pro Person und Tag. Vom 1. - 10. jeden Monats totales Pflückverbot. Mutwilliges Zerstören von Pilzen verboten. Der Hallimasch (Armillaria mellea) ist von den Schutzbestimmungen ausgeschlossen.