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Verbindlichkeiten

N. Verbindlichkeiten

Art. 24
Der VSVP wird verpflichtet durch die Unterschrift des Verbandspräsidenten mit dem Vizepräsidenten oder dem Kassier. In finanziellen Angelegenheiten ist auch die Unterschrift durch den Vizepräsidenten mit dem Kassier zulässig. Die zur Ausübung der Tätigkeit für den Verband entstehenden Kosten für Transport und Verpflegung werden vergütet (Bahnbillett 2. Klasse).