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L. Statuten
Art. 22 Über Statutenänderungen und Ergänzungen entscheidet die DV auf Antrag des Verbandsvorstandes, der Vereine, der Ehrenmitglieder oder der Einzelmitglieder. Solche Anträge können mit Zweidrittelsmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten angenommen werden |
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