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I. Kommission zur Begutachtung farbiger Reproduktionen
Art. 19 Die Reproduktion farbiger Arbeiten (Zeichnungen und Fotografien) erfordert spezielle Aufmerksamkeit und kann nur von Fachleuten begutachtet werden. Deshalb wird eine Kommission ernannt, die solche Aufgaben übernehmen kann. Der Präsident dieser Kommission und zwei Mitglieder werden von der DV gewählt. Die Kommission amtet immer, wenn der VSVP für Beilagen in der SZP farbige Drucksachen mit Pilzreproduktionen in Auftrag gibt. Der Präsident der Kommission erstattet jährlich Bericht an der DV. |
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