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G. Bibliothek des VSVP
Art. 17 Der VSVP unterhält eine Bibliothek mit Werken aus dem Gebiet der Mykologie. Der Zukauf von Werken wird durch die WK empfohlen und vom Verbandsvorstand beschlossen. Die Bibliothek wird von der Kantonsbibliothek in Aarau verwahrt. Die Kantonsbibliothek besorgt die Ausleihe der Bücher. Die im Katalog speziell bezeichneten Bücher dürfen nur in der Kantonsbibliothek selbst eingesehen werden. Die Ausleihe von Büchern erfolgt direkt auf Bestellung der Vereinsvorstände, der Mitglieder der WK und des Verbandsvorstandes. Die Benützer sind zu grösster Sorgfalt verpflichtet und haften voll für Verluste oder Beschädigungen. Für die Überwachung der Bibliothek wird von der DV ein Bibliothekar gewählt, der jährlich der DV Bericht erstattet. |
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