|
F. Buchhandel
Art. 16 Der VSVP unterhält einen Buchhandel mit dem Zweck, einerseits den Mitgliedern Pilzbücher zu günstigen Preisen anzubieten oder zu vermitteln, und anderseits hilft er mit zur Finanzierung der Verbandsaufgaben. Der Verbandsvorstand verschickt jedes Jahr mit dem Etat die Preisliste der Bücher. Die für den Buchhandel nötigen Arbeiten werden vor allem vom Bücherverkäufer und vom Vizepräsidenten verrichtet. Vom Umsatz erhält der Verbandsvorstand eine Entschädigung für seine Tätigkeit. Die Höhe wird von der DV auf Antrag festgesetzt. Der Verbandsvorstand erstellt den Verteilungsschlüssel. Vom Buchhandel wird jährlich eine Erfolgsrechnung erstellt. Vereine können für Pilzausstellungen Kommissionssendungen bestellen. Diese sollen immer die lieferbaren Schweizer Pilztafeln enthalten. Innert acht Tagen nach der Ausstellung sind die nicht verkauften Bücher zurückzusenden, worauf vom VSVP Rechnung gestellt wird. |
|