Deutsch
  Français     Italiano  
Aktuell
Thema des Jahres
VSVP
Leitbild
Statuten
Mitgliedschaft
Verbandsbibliothek
Termine / Anlässe
SZP
Wiss. Kommission
Verbandstoxikologe
Links
VSVP-Mitglieder
Download
Geschützter Bereich
Presse / Medien
Allgemein:
Startseite
Shop
Team

Wissenschafliche Kommission

E. Die Wissenschaftliche Kommission WK

Art. 15.1
Zweck der WK
Die WK hat im VSVP die Aufgabe, den Mitgliedern mykologische Kenntnisse zu vermitteln, zu entwickeln und vertiefen. Dies geschieht hauptsächlich durch Kurse, Bestimmertagungen sowie durch Vorträge und Publikationen.

Art. 15.2
Organisation der WK
Die WK besteht aus dem WK-Präsidenten, der von der DV auf Vorschlag der WK gewählt wird, zwei Vizepräsidenten sowie aus Mitgliedern in unbeschränkter Anzahl. Von Amtes wegen gehören der Präsident des VSVP, der Toxikologe und die Redaktoren der SZP der WK an. Als Mitglieder kommen in Frage gute Mykologen aus dem Kreise der Einzelmitglieder und der Vereine.

Art. 15.3
Anwärter und Probezeit
Die WK-Versammlung ernennt Anwärter, welche von der WK-Versammlung nach dreijähriger Probezeit und Bewährung als Mitglieder gewählt werden können.

Art. 15.4
Pflichten der Mitglieder
Der VSVP erwartet von den Mitgliedern der WK, dass sie sich für die Durchführung von Kursen und Bestimmertagungen oder zur Mithilfe an solchen zur Verfügung stellen, die Anwärter in der Mykologie fördern und Artikel in der SZP veröffentlichen. Von den Vereinen können sie zur Beihilfe an Pilzausstellungen beansprucht werden, wie auch für Referate.

Art. 15.5
Aufgabe des WK-Präsidenten
Der WK-Präsident unterbreitet jährlich der Geschäftsleitung ein Budget mit den geplanten Kursen und Tagungen im nächsten Jahr. Über die Tätigkeiten der WK hat er zuhanden der DV einen schriftlichen Bericht dem Verbandspräsidenten abzugeben. Bericht und Budget müssen bis zum 30. November im Besitz des Verbandspräsidenten sein. Der WK-Präsident hat die Oberaufsicht über die Tagungen und Kurse sowie die mindestens einmal jährlich stattfindende WK-Versammlung. Über die Sitzungen der WK wird ein Protokoll verfasst, wovon alle Mitglieder, die Anwärter und die Geschäftsleitung ein Exemplar erhalten.

Art. 15.6
Kurse und Bestimmertagungen
Die WK hat zur Weiterbildung und Förderung aller WK-Mitglieder, der Anwärter und der Mitglieder des VSVP Kurse und Tagungen zu organisieren. Die Organisation wird im WK-Reglement näher umschrieben.