Deutsch
  Français     Italiano  
Aktuell
Thema des Jahres
VSVP
Leitbild
Statuten
Mitgliedschaft
Verbandsbibliothek
Termine / Anlässe
SZP
Wiss. Kommission
Verbandstoxikologe
Links
VSVP-Mitglieder
Download
Geschützter Bereich
Presse / Medien
Allgemein:
Startseite
Shop
Team

Geschäftsprüfungskommission

D. Geschäftsprüfungskommission GPK

Art. 14

Die Geschäftsprüfungskommission setzt sich aus drei Revisoren zusammen. Vorsitz hat der Amtsälteste. Als Revisor wird gewählt ein Vertreter des Vereins, welcher die DV durchführt. Er bleibt drei Jahre in der GPK. Falls der betreffende Verein keinen geeigneten Revisor stellen kann, bleibt der Amtsälteste ein weiteres Jahr in der GPK. Falls nötig, kann der Verbandspräsident einen nicht dem VSVP angehörenden Berufsrevisor oder eine Treuhandfirma beiziehen. Falls ein gewähltes Mitglied der GPK verhindert ist, ist dies dem Verbands-präsidenten mitzuteilen, der für Ersatz sorgt.

Die GPK hat folgende Aufgaben:
a) Prüfung und Kontrolle der Verbandsrechnung
b) Prüfung und Kontrolle der Buchführung
c) Prüfung und Kontrolle des Buchhandels und dessen Lager
d) Prüfung und Kontrolle des Inventars
e) Prüfung der Tätigkeit des Verbandsvorstandes
f) Die GPK ist Beschwerdeinstanz des VSVP
g) Wahl und Abstimmungsbüro bei umstrittenen Anträgen und Kampfwahlen
h) Die GPK erstattet der DV schriftlichen Bericht und stellt Anträge betreffend Jahresrechnung, Entlastung des Verbandsvorstandes oder anderes
i) Die GPK ist der DV unterstellt
j) Die GPK erhält vom Verbandsvorstand die Unterlagen spätestens sechs Wochen vor der DV
k) die GPK kann jederzeit unangemeldet Kontrollen vornehmen