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Organisation

C. Organisation

Art. 11
Die Organe des VSVP sind

- die Delegiertenversammlung DV
- der erweiterte Verbandsvorstand
- der Verbandsvorstand
- die Geschäftsprüfungskommission GPK
- die wissenschaftliche Kommission WK
- die Schweizerische Zeitschrift für Pilzkunde SZP

Art. 12
Delegiertenversammlung DV

Die DV ist oberstes beschliessendes Organ des VSVP.

I Einberufung
Die DV wird jedes Jahr durch den Verbandsvorstand einberufen. Sie findet in der Regel im März oder April statt. Der Verbandsvorstand verschickt die Einladungen mit Verbandsrechnung und Budget spätestens einen Monat vor der DV.

Il Anträge an die DV
Anträge der Vereine, Einzelmitglieder und Ehrenmitglieder zuhanden der DV sind dem Verbandsvorstand bis zum 30. November schriftlich einzureichen. Die Anträge des Verbandsvorstandes, der Vereine, der Einzelmitglieder und der Ehrenmitglieder werden den Vereinen einen Monat vor der DV bekannt gegeben. Nur über bekannt gegebene Anträge darf an der DV Beschluss gefasst werden.

III Traktanden der DV
a) Appell
b) Wahl der Stimmenzähler
c) Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen DV (diese wird in der SZP veröffentlicht)
d) Jahresberichte
- des Verbandspräsidenten
- des Präsidenten der WK
- der Redaktoren deutsch und französisch
- des Verbandstoxikologen
- der Bibliothekskommission
- der Dia-Kommission
- der Kommission zur Begutachtung farbiger Reproduktionen
e) Kassabericht
f) Bericht und Antrag der GPK
- Beschlussfassung über diese Anträge
- Entlastung des Verbandsvorstandes
g) Mutationen
- Ehrung verstorbener Mitglieder
- Eintritte in den VSVP
- Austritte aus dem VSVP
- Ausschluss von Vereinen und Einzelmitgliedern gemäss Art. 8
h) Anträge des Verbandsvorstandes, der Vereine, der Einzelmitglieder sowie der Ehrenmitglieder
i) Budget
j) Festsetzung der Jahresbeiträge
k) Festsetzung der Honorare (Verbandsvorstand, WK-Präsident, Redaktoren und Dia-Verwalter)
l) Wahlen
- des Verbandspräsidenten
- der Mitglieder des Verbandsvorstandes
- der Redaktoren der SZP
- des Präsidenten der WK
- des Verbandstoxikologen
- der GPK (Geschäftsprüfungskommission)
- der Bibliothekskommission
- der Dia-Kommission
- der Kommission zur Begutachtung der farbigen Reproduktionen
m) Ehrungen
n) Ort und Datum der nächsten DV
o) Verschiedenes

Art. 13
Verbandsvorstand und erweiterter Verbandsvorstand

Verbandsvorstand
Der Verbandsvorstand setzt sich zusammen aus

- Präsident
- Vizepräsident
- Präsident der Wissenschaftlichen Kommission
- Kassier
- Sekretär
- Leiter des Verbandsverlages
- Beisitzer

Aufgaben
Dem Verbandsvorstand obliegt die Führung des VSVP. Dazu gehören insbesondere:
- die Vertretung des VSVP nach aussen
- die Erledigung der laufenden Geschäfte
- die Vorbereitung der Delegiertenversammlung
- die Ausführung der Beschlüsse der Delegiertenversammlung
- die Erstellung des Jahresbudgets und der Jahresrechnung
- die Information der Mitglieder mittels der SZP
- die Förderung der Pilzkunde innerhalb und ausserhalb des Verbandes, durch Kurse, Tagungen, Publikationen usw.
- die Bestellung von Arbeitsgruppen zur Bearbeitung besonderer Aufgaben und die Ernennung deren Vorsitzenden
- die Auswahl des Sortiments des Verbandverlages
- der Erlass der Pflichtenhefte für einzelne Vorstandsmitglieder
- die jährliche Überprüfung der Pflichtenhefte und deren Anpassung.

Beschlussfähigkeit
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.

Zeichnungsberechtigung
Die rechtsverbindliche Unterschrift für den Verband erfolgt in finanziellen Angelegenheiten durch den Präsidenten oder Vizepräsidenten, kollektiv mit einem in der jeweiligen Sachfrage vertrauten Vorstandsmitglied. Im Übrigen zeichnen Präsident und Vizepräsident einzeln.

Pflichten
Die Mitglieder des Verbandsvorstandes sind verpflichtet, an dessen Sitzungen teilzunehmen. Im Einzelnen haben sie folgenden Pflichten, wobei diese in Pflichtenheften detailliert zu umschreiben sind:

Präsident
Der Präsident ist der Repräsentant des VSVP. Er leitet die Delegierten-
versammlung und die Sitzungen des Vorstandes und des erweiterten Vorstandes. Er ist dafür besorgt, dass die Beschlüsse der Delegiertenversammlung und des Vorstandes ausgeführt werden. Er erstattet der Delegiertenversammlung jährlich Bericht über die Tätigkeit des VSVP und der Vereine. Er ernennt die Ehrenmitglieder und die Träger der Ehrennadel; den Vorstandsmitgliedern und den Vereinen steht das Antragsrecht zu.

Vizepräsident
Der Vizepräsident ist der Stellvertreter des Präsidenten und übt dessen Funktionen aus, soweit dieser verhindert ist oder er ihn damit beauftragt hat. Der Präsident kann ihm die Organisation der Delegiertenversammlung übertragen. Der Vizepräsident kann mit weiteren speziellen Aufgaben betraut werden.

Präsident der Wissenschaftlichen Kommission
Der Präsident der Wissenschaftlichen Kommission ist für die fachlichen Fragen zuständig und hat die Aufgaben gemäss Art. 15 der Statuten zu erfüllen.

Kassier
Dem Kassier obliegt das Rechnungswesen. Er erstellt zuhanden des Vorstandes jährlich die Entwürfe von Budget und Jahresrechnung. Er hat die Jahresrechnung nach Genehmigung durch den Vorstand der Geschäftsprüfungskommission zur Prüfung zu unterbreiten. Er hat die Mitgliederbeiträge einzuziehen.

Sekretär
Der Sekretär arbeitet nach Weisungen des Präsidenten. Er ist verantwortlich für die Einladungen und die Protokolle. Ihm obliegen der Appell und die Feststellung der Anzahl Stimmberechtigter an der Delegiertenversammlung. Der Sekretär ist verantwortlich für die Registerführung. Diese umfasst die Adress- und Mitgliederkontrolle (Vereine, Einzelmitglieder, WK-Mitglieder, Ehrenmitglieder und Träger der Ehrennadel). Im Einverständnis des Vorstandes kann der Sekretär die Registerführung unter seiner Verantwortung einer aussenstehenden Person übertragen, wobei die Einzelheiten vertraglich zu regeln sind.

Leiter des Verbandsverlages
Der Leiter des Verbandsverlages ist verantwortlich für den Einkauf und den Verkauf von Büchern und Material. Die einzelnen Rechte und Pflichten können mit ihm vertraglich geregelt werden.

Beisitzer
Der Beisitzer kann vom Präsidenten und vom Vorstand mit besonderen Aufgaben betraut werden, z.B. mit der Vorbereitung von Vorstandsgeschäften, mit der Ausarbeitung von Projekten oder mit der Abklärung personeller und anderer Fragen.

B. Erweiterter Vorstand

Zusammensetzung
Dem erweiterten Verbandsvorstand gehören an:

- die Verbandsvorstandsmitglieder
- die Redaktoren der SZP
- die Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission
- der Präsident der VAPKO
- der Verbandstoxikologe
- der Präsident der Bibliothekskommission
- der Präsident der Dia-Kommission
- der Präsident der Kommission zur Begutachtung der farbigen Reproduktionen
- weitere Personen nach Gutdünken des Präsidenten

Aufgaben
Der erweiterte Verbandsvorstand tagt mindestens einmal jährlich
am Vortag der Delegiertenversammlung, um Informationen auszutauschen und sich gegenseitig über das Verbandsgeschehen und über weitere aktuelle Fragen und Probleme zu orientieren. Entscheidungskompetenzen kommen dem erweiterten Verbandsvorstand nicht zu.