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B. Mitgliedschaft
Art. 6 Mitglieder des VSVP sind:
- Vereine für Pilzkunde und deren Mitglieder - Vereinigung der amtlichen Pilzkontrollorgane (VAPKO) - Einzelmitglieder - Ehrenmitglieder
Art. 7 Vereine und Einzelmitglieder, die dem VSVP beitreten wollen, haben ein schriftliches Aufnahmegesuch zu stellen. Die Interessenten erklären darin, dass sie die Verbandsstatuten anerkennen. Die Vereinsstatuten müssen den Statuten des VSVP angepasst und dem Verbandsvorstand vor der Aufnahme vorgelegt werden. Die das Aufnahmegesuch stellenden Vereine werden vom Verbandsvorstand der Delegiertenversammlung (DV) zur Aufnahme empfohlen. Einzelmitglieder werden auf deren Antrag vom Vorstand in den VSVP aufgenommen.
Zu Ehrenmitgliedern können Personen ernannt werden, die sich im VSVP verdient gemacht oder solche, die sich in der Mykologie ausgezeichnet haben. Sie erhalten das Ehrendiplom und die Ehrennadel (goldener Filz) und sind gemäss Art. 19 beitragsfrei.
Die Ehrennadel kann auch Mitgliedern verliehen werden, die aktiv im VSVP tätig sind oder waren. Ehrenmitglieder und Träger der Ehrennadel werden vom Verbandspräsidenten an der DV ernannt, nachdem sie vom Verbandsvorstand bezeichnet wurden.
Art. 8 Vereine, die aus dem VSVP auszutreten wünschen, haben dies schriftlich bekannt zu geben. Die Beiträge sind für das volle Jahr zu entrichten.
- Der Verbandsvorstand kann der DV den Ausschluss von Vereinen beantragen, die ihren Pflichten nicht nachkommen oder dem VSVP auf andere Weise Schaden verursachen - Der Verbandsvorstand kann Einzelmitglieder ausschliessen, die ihren Pflichten nicht nachkommen oder dem VSVP auf andere Weise Schaden verursachen.
Art. 9 Die Mitgliedschaft im VSVP umfasst folgende Rechte:
- Bezug der SZP - Vertretung der Vereine an der DV: Vereine bis zu 50 Mitgliedern haben Anrecht auf einen Delegierten, von 51 - 100 Mitgliedern auf zwei Delegierte, von 101 – 150 Mitgliedern drei Delegierte usw. - Benützung der Verbandsbibliothek - Benützung der Dia-Ausleihung - Bezug von Büchern zu Vorzugspreisen gemäss Preisliste der Bücher des VSVP - Teilnahme an Tagungen und Kursen - Antragstellung an die DV - Vereine, Ehrenmitglieder und Mitglieder der wissenschaftlichen Kommission erhalten jährlich das Etat und die Preisliste der Bücher des VSVP - Beschwerderecht (Beschwerden sind an die Geschäftsprüfungskommission GPK zu richten)
Art. 10 Die Mitgliedschaft im VSVP umfasst folgende Pflichten:
- Beiträge an den VSVP, die jährlich von der DV festgesetzt werden. Der VSVP stellt Rechnung aufgrund der Mitgliederverzeichnisse - Von den Ehrenmitgliedern werden keine Beiträge erhoben - Jeder Verein erstellt den jährlichen Tätigkeitsbericht auf dem vom VSVP zur Verfügung gestellten Formular, das bis zum 30. November einzureichen ist - Jeder Verein erstellt sein Mitgliederverzeichnis mit Adressen für die Zustellung der SZP. Zustellung an den VSVP bis zum 31. März jedes Jahres. - Die Statuten der Vereine müssen vorsehen, dass bei einer eventuellen Auflösung deren Vermögen, Bibliothek, Mobilien und anderen Aktiven dem VSVP während der Dauer von fünf Jahren in Verwahrung zu geben sind. Entsteht während dieser Zeit kein neuer Verein mit dem gleichen Zweck am gleichen Ort, gehen die Aktiven an den VSVP über. Ausnahmen können vom Verbandsvorstand des VSVP bewilligt werden. |
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